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Rechtsanwalt Kuhn erstritt vor dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung vom 15.April 2008, Az. 1 BvR 1793/07, welche neue Dimensionen sowohl bei Meinungsäußerungen als auch bei Strafverteidigungen zulässt.
Drohungen und Bangemachen wies das Bundesgericht in Schranken.
Auch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main, der Rechtsanwalt Kuhn nur aufgrund gesetzlicher Pflichtmitgliedschaft angehört, musste dieses Urteil zur Kenntnis nehmen, wie auch Behörden und die Staatsanwaltschaft selbst.
Leider wird dieses Urteil noch nicht genügend in der forensischen Auseinandersetzung umgesetzt, obwohl Fachzeitschriften hierüber berichteten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsatzentscheidung im Internet veröffentlicht.
Der Leiter der Rechtsabteilung des Main-Kinzig-Kreises wurde von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main darauf hingewiesen, indem ihm mitgeteilt wurde: „Das Bundesverfassungsgericht zieht die Grenzen nicht dort, wo Sie sie gezogen wissen wollen.“
Erstklassige Vertretung darf nicht durch verfassungswidrige Auslegung von Gesetzten zu Lasten von Rechtsuchenden eingeschränkt werden.